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Angebote Praxis Dr. Jäger Internistin

Liebe Patientinnen und Patienten,

Folgende Leistungen können Sie u.a. in meiner Praxis erhalten. Viele Untersuchungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Manche Untersuchungen leider nicht, diese sind sogenannte IGeL- (individuelle Gesundheitsleistungen) oder Privatleistungen.

 

Endlich können wir am Hausarztprogramm teilnehmen: Sie auch?

Jetzt kostenlos einschreiben und von vielen Vorteilen profitieren.

Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, sind wir als Praxis Ihres Vertrauens Ihre erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit. Das ermöglicht eine hochwertige, zukunftsfähige Versorgung und stärkt die Rolle Ihrer Hausärztin, denn Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm trägt zum Fortbestand unseres hausärztlichen Praxisteams bei.

Drei gute Gründe für Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm:

  • Ein Anlaufpunkt für alle Gesundheitsfragen. Alle Behandlungsdaten laufen in Ihrer hausärztlichen Praxis zusammen. Sie behält den Überblick über Ihre Krankengeschichte und koordiniert Ihre Behandlung optimal.
  • Nachweislich bessere Gesundheitsversorgung.

Das ist wissenschaftlich belegt: neueversorgung.de

  • Mehr Zeit für Sie.

 Im Hausarztprogramm fällt weniger Bürokratie für uns an, und wir erhalten ein faires Honorar. So bleibt mehr Zeit für das, was zählt: Ihre Gesundheit.

 

Ein kleines Beispiel: Der Check- up kann mit mehr Leistungen (Blut, Ultraschall etc.)  alle 2, anstatt 3 Jahre durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch an und nehmen Sie am Hausarztprogramm teil. Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei und die Einschreibung erfolgt schnell und unkompliziert in unserer Praxis.

 

Weitere Informationen:

www.hausaerzte-bayern.de

Je nach Fragestellung werden die Bauchorgane sonografisch beurteilt. Diese Untersuchung sollte nüchtern (für mind. 4 Stunden nichts gegessen oder getrunken) durchgeführt werden. Ob Sie eine Kleinigkeit essen oder Wasser trinken dürfen, sagt Ihnen unser Team. Zur Beurteilung der Gallenblase müssen Sie allerdings immer nüchtern sein.

Die Schilddrüse sitzt im Hals unterhalb des Kehlkopfes. Sie müssen für die Untersuchung nicht nüchtern, aber der Hals sollte frei zugänglich sein.

Ab 65. Lebensjahr für Männer, einmalig.

Wichtig ist, dass Sie noch nie irgendwo anders ein Screening haben machen lassen, sonst bezahlt Ihre Krankenkasse diese Vorsorgeleistung nicht.

Ein Bauchaortenaneurysma ist eine erweiterte Bauchschlagader und kann je nach Größe zu Komplikationen führen. Es kann durch rechtzeitiges Erkennen therapeutisch angegangen werden.

Bei der Ultraschalluntersuchung müssen Sie nüchtern (für mind. 4 Stunden nichts gegessen oder getrunken) sein, damit das Ultraschallbild nicht durch Luftüberlagerungen schlecht beurteilbar ist.

Weitere Informationen unter www.kbv.de.

Kontrolle des Impfstatus (bitte Impfpass mitbringen).

18.-34. Lebensjahr: nur einmalig bei einer Ärztin oder Arzt!

Ab 35. Lebensjahr alle 3 Jahre  (im HVZ alle 2 J.) zusätzlich:

Blutabnahme auf Diabetes (Zuckerkrankheit) und Cholesterin (nüchtern, mind. 12h nichts essen oder Alkohol trinken, Wasser erlaubt)

Urin- Stix (z.B. für Nierenerkrankungen)

GGFs Sonografie Abdomen, Schilddrüse.

Ruhe -EKG. Zur Abklärung von Herzerkrankungen, Herzinfarkt und Herzrhythmusstörungen. Bitte immer Ihre gewohnte Medikation einnehmen.

Zur Abklärung von Herzerkrankungen, Angina pectoris (Vorstufe eines Herzinfarkts, Brustenge), arteriellen Bluthochdruck (Hypertonie) und Post-Covid. Beim Belastungs-EKG (Ergometrie) bitte in sportlicher Kleidung und Turnschuhen kommen. Bringen Sie ein kleines Handtuch und etwas zum Trinken mit. Es kann anstrengend werden! Medikation wie gewohnt einnehmen, außer es wird etwas anderes besprochen. Im Notfall steht neben unserem Praxisteam selbstverständlich auch ein Defibrillator zur Verfügung.

Vergabe aus organisatorischen Gründen stehts in der Morgensprechstunde. Kontrolle der Blutdruckwerte in Ihrem natürlichen Tages- und Nachtablauf. Kontrolle Ihrer Therapie, aber auch Aufdecken von nächtlichen hohen Blutdruckwerten während des Schlafs. Ggfs. kommt es dann zu weiteren Untersuchungen (z.B.: Schlafapnoescreening).

Vergabe aus organisatorischen Gründen stehts in der Morgensprechstunde. Kontrolle der Herzfrequenz/Puls in Ihrem natürlichen Tages- und Nachtablauf. Kontrolle Ihrer Therapie, aber auch Aufdecken von Ursachen wie Schwindel, Herzrhythmusstörungen, Kollapsneigung. Ggfs. kommt es dann zu weiteren Untersuchungen.

Sie wissen vielleicht, dass viele Erkrankungen zu einer Veränderung des erholsamen Schlafes führen. Es gibt aber auch Schlafbezogene Erkrankungen, die ihrerseits unbehandelt zu chronischen Erkrankungen führen oder bereits Ihre Erkrankungen verschlechtern können. Vielleicht hat Ihr Partner, Ihre Partnerin auch schon erwähnt, dass Sie schnarchen und manchmal sogar Atempausen haben? Nicht jedes Schnarchen und nicht jede Atempause sind schädlich, gehören aber abgeklärt. Erhöhte Tagesmüdigkeit, Sekundenschlaf, Konzentrationsstörungen, depressive Stimmungslage, entgleister Zucker oder Blutdruck können Ausdruck eines Schlafapnoesyndroms sein.

Ich führe in meiner Praxis ein Schlafapnoescreening mit Hilfe einer Polysomnographie durch. Das Gerät bekommen Sie über Nacht mit, Sie legen es sich nach Anleitung vor dem Schlafen gehen an. Es werden u.a. der Atemfluss, Bauch- und Brustatmung, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung gemessen. Am nächsten Tag geben Sie das Gerät wieder bei uns ab. Wenn Sie relevante Atempausen haben, werden Sie zur weiteren Abklärung in ein „Schlaflabor“ überwiesen.

Die ständige Impfkommission empfiehlt je nach Lebensalter und Gesundheitsstatus verschiedene Impfungen um Infektionskrankheiten mit schweren Verläufen (Behinderung und Tod) zu verhindern und einzudämmen. Die Empfehlungen können sich im Laufe der Zeit nach neuen Studien und Erkenntnissen ändern. Neue Impfungen kommen hinzu, durch den Klimawandel und Tourismus ändert sich unter anderem auch das Verbreitungsgebiet einiger Infektionskrankheiten. Aus diesem Grund empfehle ich den regelmäßigen Blick in Ihr Impfbuch, mindestens alle 3 Jahre beim Check-up.

Impfungen, die ich aktuell vor allem für Erwachsene wichtig halte (Kinder gibt es gesonderte Empfehlungen, fragen Sie bitte Ihre Kinderärztin oder Kinderarzt):

  • Tetanus/Diphtherie mit/ohne Polio, mit/ohne Pertussis alle 10 Jahre Auffrischung
  • Mumps/Masern/Röteln 1-2x im Leben geimpft
  • FSME (Zecke): München ist knall rotes Verbreitungsgebiet und Zecken finden sich überall in der Natur, aber auch in Biergärten und unseren Gärten!
  • HPV (verhindert Papillomvirus induzierte Warzen und Krebserkrankungen bei Frauen und Männern)
  • Pneumokokken („Lungenentzündung“)
  • Influenza (die saisonale Grippe; nicht die harmlose Erkältung) jährlich
  • Covid-19
  • Gürtelrose
  • RSV

Natürlich gibt es noch individuell indizierte Impfungen, über die ich Sie gerne aufkläre.

Die Impfungen nach STIKO werden von Ihrer Krankenkasse in der Regel übernommen.

Anders bei den Reiseimpfungen, da gibt es andere Regelungen (siehe dort), werden aber häufig von Ihren Krankenkassen auf Nachfrage ebenfalls übernommen.

(Weitere Informationen unter: www.rki.de)

Je nach Reisedauer und Reiseziel kann eine individuelle reisemedizinische Beratung sinnvoll sein.

Die Kosten der Beratung und ggfs. Impfungen, individuellen Medikationsplan, Rezepte für eine „Reiseapotheke“ werden häufig nicht von Ihren Krankenkassen übernommen und sind sogenannte IGeL – Leistungen. Auch präventiv verschriebene Medikamente, wie das sogenannte stand-by Antibiotikum zahlt ihre Krankenkassen nicht.

Ich bitte Sie im Vorfeld die Formulare auszufüllen und mitzubringen oder in Doctolib hochzuladen.

Bitte Impfpass nicht vergessen.

Reiseimpfberatung und- impfungen bitte wenn möglich gleich in der Praxis mit EC-Karte bezahlen.

ist ein zentral organisiertes Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen. Es stützt sich auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden diese Programme auch als strukturierte Behandlungsprogramme oder Chronikerprogramme bezeichnet.

Sie werden von mir in ein oder mehrere Programme eingeschrieben. Danach sehe ich Sie einmal im Quartal, kontrolliere Ihre chronische Erkrankung und bespreche mit Ihnen Ihre Therapie. Häufig erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Unterstützung und Informationsmaterial, außerdem können Sie an einer qualifizierten Schulung teilnehmen.

Athma/COPD: Regelmäßige Lungenfunktionstestung. Bitte normal Ihre Inhalativa (Sprays etc.) wie gewohnt einnehmen und alle zur Untersuchung mitnehmen. Oft kontrollieren wir auch den Gebrauch der Sprays um Anwenderfehler auszuschließen. (In der Regel 1 Termin)

KHK/Diabetes: Hier benötigen Sie 2 Termine: 1. Für eine Blutabnahme, 2. An einem anderen Tag für die Besprechung der Laborwerte und ggfs. weiterführende Untersuchungen.

Osteoporose: Neu ab 1.10.2025, ein Termin. Abklärung Komorbiditäten und Sturzanamnese, Therapieoptionen.

Ein mindestens 15 minütiges Gespräch bei Kombination seelischer und körperlicher Symptome.

Sollten Sie eine palliativmedizinische Betreuung am Ende Ihres Lebens wünschen, stehe ich Ihnen als Palliativmedizinerin gerne zur Verfügung.

Alle zwei Jahren sollen wir Ärztinnen und Ärzte über die Möglichkeit einer Organspende informieren.Dieses tue ich gerne, weil ich oft merke, wie viele Ihrer Fragen noch ungeklärt sind. Um eine qualifizierte Entscheidung über dieses wichtige Thema zu treffen, steht zunächst eine gute Beratung, die kann ich Ihnen geben. Gerne händige ich Ihnen auch einen Organspendeausweis aus (mehrere Sprachen). Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.

Ich möchte Sie als Ärztin immer so behandeln, wie Sie es möchten. Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihre Erkrankung und Ihre Therapieoptionen kennen und verstehen. Wir nennen das „mündige Patienten“. Solange sie Ihren Willen äußern können, ist das kein Problem. Leider gibt es im Verlauf Ihres Lebens auch Situationen, vorhersehbar oder auch unvorhersehbar, in denen Sie sich nicht oder nur schwer äußern können, weil Sie z.B. im „Koma liegen“, „verwirrt sind“ oder durch einen Schlaganfall nicht mehr kommunizieren können. Diese Situation ist schlimm.

Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld mit Familie, Vertraute oder mir, als Ihrer Hausärztin darüber zu sprechen und Wünsche und Ängste zu äußern.

Alle Eventualitäten können auch wir nicht in unseren Gesprächen besprechen. Aber ich kann Ihre Fragen beantworten und, wenn Sie wollen, eine Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung erstellen.

Ich habe festgestellt, dass Wünsche der Patienten nicht unbedingt mit den Vorstellungen von Ärzten übereinstimmen. Unsere Aufgabe ist es, Leben zu retten. Hier hilft gute Kommunikation und Erklärungen, vor allem über die verschiedenen, medizinischen Eingriffe und Erkrankungen.

Gerne darf auch ein Familienmitglied zur Beratung mitkommen. Schließlich sollte Ihre Familie wissen, was Sie wollen. Ich beantworte z.B.  Ihre Fragen „Was ist eine PEG? Ich will nicht ins Pflegeheim? Ich möchte nicht reanimiert werden, warum passiert das trotzdem?“

Meine Beratung erfolgt aus der Perspektive einer Ärztin, nicht einer Juristin. Wenn Sie möchten, verfassen wir Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zusammen. Hierfür benötigen Sie keinen Notar, damit sie rechtsgültig sind.

Leider übernimmt Ihre Krankenkasse für diese wichtige Beratung nicht die Kosten.

Seit 2023 setzen wir die elektronische Krankschreibung (eAU) und elektronische Rezepte (eRezept) nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung um.

Wir übermitteln über eine geschützte und zertifizierte Telematikinfrastruktur Ihre Krankmeldung an Ihre Krankenkasse. Dort kann Sie Ihr Arbeitgeber elektronisch abholen. Sie bekommen Ihren Papierausdruck weiterhin. Sollte Ihr Arbeitgeber einen Papierausdruck wünschen, übernimmt hierfür Ihre Krankenkasse nicht die Kosten und wir müssen dafür extra Kosten berechnen.

eRezepte ersetzen die „roten“ und die meisten „grünen“ (over the counter-) Kassenrezept für Medikamente. Auch hierfür gebe ich die Rezepte elektronisch über die Telematikinfrastruktur frei. Ich lade sie sozusagen auf Ihre Krankenkassen- /Gesundheitskarten. Damit gehen Sie in die Apotheke. Ihre Karte wird dort eingelesen und das Rezept runtergeladen. Alternativ können Sie die Rezepte über Ihre Krankenkassen-/Gesundheits-APP herunterladen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Das „Freigeben“ der Kassenrezepte dauert in der Regel nicht lange. Damit unsere Sprechstunde hierfür nicht unterbrochen werden muss, bitte ich Sie, die Rezeptanfragen mindestens einen Tag vorher an uns zu richten.

Wir senden und empfangen elektronische Briefe.

Kim- Adresse: (neu ab 1.11.2025)

Praxiszentrum-ALL@dgn.kim.telematik

Mit einem Notfalldatensatz können medizinisches Personal im Notfall schnell Zugriff auf relevante medizinische Informationen erhalten. Deshalb ist er auf Ihrer Krankenkassen-/Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Für Patientinnen und Patienten ist der Notfalldatensatz freiwillig: Sie können entscheiden, ob sie ihn haben möchten oder nicht.

Wenn Sie das wünschen, füllen Sie bitte eine Einverständniserklärung aus, dann speichere ich Ihre Daten auf Ihrer Karte (Karte bitte mitnehmen). Dafür brauchen Sie nicht den PIN (s.u.).

Im Notfalldatensatz sind Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Allergien und Unverträglichkeiten, vor allem gegen Arzneimittel
  • Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden
  • Diagnosen, die im Notfall relevant sind
  • weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer aktuellen Schwangerschaft oder zu Implantaten
  • Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten sowie zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen

Zugriffrechte:

Den Notfalldatensatz lesen dürfen bei einem medizinischen Notfall Ärzte, Psychotherapeuten und deren Mitarbeiter sowie Notfallrettungskräfte – auch ohne Zustimmung der betroffenen Person. Anders ist es bei einem normalen Praxisbesuch: Ärzte und Psychotherapeuten dürfen die Notfalldaten nur lesen oder bearbeiten, wenn die Patientin oder der Patient dem ausdrücklich zustimmen. Sie sollten deshalb die Situation des Zugriffs immer dokumentieren. Auf der eGK wird genau protokolliert, wer wann auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.

Hierbei handelt es sich um die Erstellung einer elektronischen Patientenakte. Dabei werden mehr als die Notfalldaten, wie zum Beispiel Arztbriefe, Labor- oder Röntgenbefunde in die ePA (APP oder Gesundheitsserver Ihrer Gesundheitskasse) geladen. Ab sofort bieten wir diesen Service an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gesundheitskasse.

Nachsorge nach Operationen sollten vom operierendem Ärzteteam auch nach Entlassung erfolgen.   Sollte die Nachsorge durch mich erfolgen, und ich kann das aus medizinischen Gründen durchführen (ich kann ja leider nicht alles, manchmal ist es zu speziell), dann benötige ich hierfür nicht nur den Entlassbrief, sondern auch einen Überweisungsschein (Postoperative Behandlung, OP Datum, OPS Code muss enthalten sein). Verbandsmaterial und Klammernentferner müssen mitgebracht werden.

Hierfür hat jede Klinik ein Entlassmanagement und kann neben Krankmeldungen auch Rezepte etc. ausstellen.

Hausärztlich-internistische Praxis

Dr. med. Katharina Jäger

Praxiszentrum Saarstrasse

T +49 89 3075 9464
Saarstraße 7
80797 München

Sprechzeiten

Mo: 09:00-13:00, 14:30-18:00
Di / Do: 09:00-12:30, 14:30-16:00
Mi / Fr: 9:00-12:30

Und nach Vereinbarung 

 

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